Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.04.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.08.1994 - 15 W 49/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4322
OLG Köln, 01.08.1994 - 15 W 49/94 (https://dejure.org/1994,4322)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.08.1994 - 15 W 49/94 (https://dejure.org/1994,4322)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. August 1994 - 15 W 49/94 (https://dejure.org/1994,4322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung der Verfahrenskosten in Äußerungsrechtsstreitigkeiten bei sofortigem Anerkenntnis; Entbehrlichkeit einer vorherigen Abmahnung durch den Verletzten bei wiederholtem verletzenden Vorverhalten des Schädigers in Form von Schmähkritik

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 91, 93 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 § 93
    Sofortiges Anerkenntnis eines Unterlassungsanspruchs - Kosten, Anerkenntnis, Unterlassungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 1995, 506
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Kempten, 10.04.1991 - 2 O 309/91

    Anspruch auf Prämienherabsetzung nach Berufswechsel

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.1994 - 15 W 49/94
    Im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 24.09.1991 - 2 O 309/91 - schlossen die Parteien nach Erörterung des Sach- und Streitstandes einen Vergleich, in dem sich die Beklagten unter Übernahme der Kosten des Rechtsstreits verpflichteten, die Äußerung, die Klägerin sei "Willy Brandts Ex-Muse", in Zukunft zu unterlassen und für jede Zuwiderhandlung eine von der Klägerin nach deren billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe zu bezahlen.

    Eine Abmahnung sei auch unter Berücksichtigung des Vorprozesses nicht von vorneherein ohne Erfolgsaussicht erschienen, wenngleich die Kammer nicht verkenne, daß das Verfahren 2 O 309/91 LG Bonn aus der Sicht der Klägerin ebenfalls die Unterlassung einer Unterstellung intimer Beziehungen zu Willy Brandt zum Gegenstand gehabt habe.

    Sie macht geltend, eine Abmahnung der Beklagten sei auf dem Erfahrungshintergrund des Rechtsstreits 2 O 309/91 LG Bonn und mit Rücksicht auf die erneute und vorsätzliche Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts - wenn im äußerungsrechtlichen Rechtsstreit überhaupt erforderlich - jedenfalls entbehrlich.

  • OLG Köln, 19.07.1989 - 15 W 85/89
    Auszug aus OLG Köln, 01.08.1994 - 15 W 49/94
    Allerdings gilt in der Regel auch in Äußerungsrechtsstreitigkeiten, daß derjenige, der ohne vorausgehende erfolglose Aufforderung zur Unterlassung sofort den Klageweg beschreitet, das Risiko eingeht, bei sofortigem Anerkenntnis seitens des Gegners die Verfahrenskosten auferlegt zu bekommen, wenn kein sonstiger hinreichender Anlaß zur Klageerhebung erkennbar ist (so der erkennende Senat in AfP 1990, 51 unter Hinweis auf BGH in NJW 1979, 2040, 2041; OLG Düsseldorf in AfP 1982, 44; OLG Köln in AfP 1985, 61, 62).

    Von der vorherigen Abmahnung - auch Verwarnung genannt - kann jedoch nicht nur dann abgesehen werden, wenn die drohende - erneute - Veröffentlichung so unmittelbar bevorsteht, daß bei vorherigem Abmahnversuch das gerichtliche Unterlassungsgebot zu spät kommen könnte, sondern die vorherige Abmahnung ist auch dann entbehrlich, wenn der Verletzte aufgrund des bisherigen Verhaltens der Schädiger davon ausgehen durfte, er werde ohne Inanspruchnahme des Gerichts ohnehin nicht zu seinem Recht kommen, und/oder wenn die Veröffentlichung eine vorsätzliche oder auf grober Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht beruhende unwahre Tatsachenbehauptung oder eine offensichtliche Schmähkritik enthält, damit eine so gravierende Ehrverletzung darstellt, daß bei vernünftiger Betrachtung das Bemühen um eine außergerichtliche Klärung keinen dauerhaften Erfolg verspricht oder unzumutbar erscheint (vgl. OLG Köln in AfP 1985, 61, 62 und AfP 1990, 51, 52; OLG Karlsruhe in WRP 1986, 166; OLG Saarbrücken in AfP 1988, 186; Zöller-Vollkommer, ZPO , 18. Aufl., § 93 Rdnr. 3 und 6; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., 41. Kapitel, Rdnr. 22 ff).

  • OLG Köln, 30.11.1984 - 15 W 73/84
    Auszug aus OLG Köln, 01.08.1994 - 15 W 49/94
    Allerdings gilt in der Regel auch in Äußerungsrechtsstreitigkeiten, daß derjenige, der ohne vorausgehende erfolglose Aufforderung zur Unterlassung sofort den Klageweg beschreitet, das Risiko eingeht, bei sofortigem Anerkenntnis seitens des Gegners die Verfahrenskosten auferlegt zu bekommen, wenn kein sonstiger hinreichender Anlaß zur Klageerhebung erkennbar ist (so der erkennende Senat in AfP 1990, 51 unter Hinweis auf BGH in NJW 1979, 2040, 2041; OLG Düsseldorf in AfP 1982, 44; OLG Köln in AfP 1985, 61, 62).

    Von der vorherigen Abmahnung - auch Verwarnung genannt - kann jedoch nicht nur dann abgesehen werden, wenn die drohende - erneute - Veröffentlichung so unmittelbar bevorsteht, daß bei vorherigem Abmahnversuch das gerichtliche Unterlassungsgebot zu spät kommen könnte, sondern die vorherige Abmahnung ist auch dann entbehrlich, wenn der Verletzte aufgrund des bisherigen Verhaltens der Schädiger davon ausgehen durfte, er werde ohne Inanspruchnahme des Gerichts ohnehin nicht zu seinem Recht kommen, und/oder wenn die Veröffentlichung eine vorsätzliche oder auf grober Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht beruhende unwahre Tatsachenbehauptung oder eine offensichtliche Schmähkritik enthält, damit eine so gravierende Ehrverletzung darstellt, daß bei vernünftiger Betrachtung das Bemühen um eine außergerichtliche Klärung keinen dauerhaften Erfolg verspricht oder unzumutbar erscheint (vgl. OLG Köln in AfP 1985, 61, 62 und AfP 1990, 51, 52; OLG Karlsruhe in WRP 1986, 166; OLG Saarbrücken in AfP 1988, 186; Zöller-Vollkommer, ZPO , 18. Aufl., § 93 Rdnr. 3 und 6; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., 41. Kapitel, Rdnr. 22 ff).

  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.1994 - 15 W 49/94
    Allerdings gilt in der Regel auch in Äußerungsrechtsstreitigkeiten, daß derjenige, der ohne vorausgehende erfolglose Aufforderung zur Unterlassung sofort den Klageweg beschreitet, das Risiko eingeht, bei sofortigem Anerkenntnis seitens des Gegners die Verfahrenskosten auferlegt zu bekommen, wenn kein sonstiger hinreichender Anlaß zur Klageerhebung erkennbar ist (so der erkennende Senat in AfP 1990, 51 unter Hinweis auf BGH in NJW 1979, 2040, 2041; OLG Düsseldorf in AfP 1982, 44; OLG Köln in AfP 1985, 61, 62).
  • OLG Frankfurt, 06.01.1988 - 17 U 35/87

    Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.1994 - 15 W 49/94
    Von der vorherigen Abmahnung - auch Verwarnung genannt - kann jedoch nicht nur dann abgesehen werden, wenn die drohende - erneute - Veröffentlichung so unmittelbar bevorsteht, daß bei vorherigem Abmahnversuch das gerichtliche Unterlassungsgebot zu spät kommen könnte, sondern die vorherige Abmahnung ist auch dann entbehrlich, wenn der Verletzte aufgrund des bisherigen Verhaltens der Schädiger davon ausgehen durfte, er werde ohne Inanspruchnahme des Gerichts ohnehin nicht zu seinem Recht kommen, und/oder wenn die Veröffentlichung eine vorsätzliche oder auf grober Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht beruhende unwahre Tatsachenbehauptung oder eine offensichtliche Schmähkritik enthält, damit eine so gravierende Ehrverletzung darstellt, daß bei vernünftiger Betrachtung das Bemühen um eine außergerichtliche Klärung keinen dauerhaften Erfolg verspricht oder unzumutbar erscheint (vgl. OLG Köln in AfP 1985, 61, 62 und AfP 1990, 51, 52; OLG Karlsruhe in WRP 1986, 166; OLG Saarbrücken in AfP 1988, 186; Zöller-Vollkommer, ZPO , 18. Aufl., § 93 Rdnr. 3 und 6; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., 41. Kapitel, Rdnr. 22 ff).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1981 - 15 W 44/81
    Auszug aus OLG Köln, 01.08.1994 - 15 W 49/94
    Allerdings gilt in der Regel auch in Äußerungsrechtsstreitigkeiten, daß derjenige, der ohne vorausgehende erfolglose Aufforderung zur Unterlassung sofort den Klageweg beschreitet, das Risiko eingeht, bei sofortigem Anerkenntnis seitens des Gegners die Verfahrenskosten auferlegt zu bekommen, wenn kein sonstiger hinreichender Anlaß zur Klageerhebung erkennbar ist (so der erkennende Senat in AfP 1990, 51 unter Hinweis auf BGH in NJW 1979, 2040, 2041; OLG Düsseldorf in AfP 1982, 44; OLG Köln in AfP 1985, 61, 62).
  • LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 772/06

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Internet-Berichterstattung

    Dies gilt auch für äußerungsrechtliche Streitigkeiten (vgl. nur: OLG München, Beschl. v. 2.5. 2000, NJW-RR 2001, S. 42; OLG Celle, Urt. v. 17.7. 1996, AfP 1997, S. 819 f., 820; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 23.8. 1990, AfP 1991, S. 627; OLG Köln, Beschl. v. 1.8. 1994, AfP 1995, S. 506; Beschl. v. 19.7. 1989, AfP 1990, S. 51; Soehring, "Presserecht", 3. Auflage, Rn. 30.15; Wenzel, "Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung", 5. Auflage, Kapitel 10, Rn. 94).

    Bei äußerungsrechtlichen Streitigkeiten mag dies angenommen werden können, wenn der Verbreiter der angegriffenen Äußerung die journalistische Sorgfaltspflicht in besonders grober Weise verletzt hat (OLG München, Beschl. v. 2.5. 2000, NJW-RR 2001, S. 42, 43; OLG Köln, Beschl. v. 1.8. 1994, AfP 1995, S. 506, 507; Beschl. v. 19.7. 1989, AfP 1990, S. 51, 52; Prinz/Peters, Kap. 12, Rn. 362).

  • LG Hamburg, 08.02.2008 - 324 O 798/07

    Unterlassungsaufforderung ohne Ultimatum ist nicht als Abmahnung zu werten

    Unterbleibt in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten eine Abmahnung und wird der Anspruch sofort anerkannt, so hat der Verletzte nach § 93 ZPO die Verfahrenskosten zu tragen ( OLG Köln AfP 1990, 51 (51) mwN; OLG Köln AfP 1995, 506 [OLG Köln 01.08.1994 - 15 W 49/94] (506/507); Soehring Presserecht 2000 , Rn 30.16; Prinz/ Peters Medienrecht 1999, 12. Kapitel Rn 362 mwN; Wenzel Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung 5. Aufl. 2003 12.

    Von dem Erfordernis einer Abmahnung kann zwar abgesehen werden, wenn das Verhalten des Gegners unter vernünftiger Würdigung aller Umstände den Schluss rechtfertigt, der Kläger werde ohne sofortige Anrufung des Gerichts seinen begründeten Anspruch nicht mit ausreichend sicherem Erfolg durchsetzen können ( OLG Köln AfP 1990, 51 (51); OLG Köln AfP 1995, 506 (507) [OLG Köln 01.08.1994 - 15 W 49/94] ; OLG Karlsruhe WRP 1981, 542 (543); Prinz/Peters aaO 12. Kapitel Rn 363; Wenzel aaO 12. Kapitel Rn 107; Löffler/ Ricker aaO 44. Kapitel Rn 10).

  • OLG München, 02.05.2000 - 21 W 988/00

    Veranlassung zur Klageerhebung bei groben Verstößen gegen die journalistische

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 11.06.1999 - 9 W 2247/99

    Abwehr ehrverletzender Äußerungen zur Vermeidung der Kostenfolge gemäß § 93

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Köln, 08.11.2017 - 28 O 263/17

    Beurteilung der Kostentragungspflicht betreffend ein einstweiliges

    Die vorherige Abmahnung ist unter anderem dann entbehrlich, wenn der Verletzte aufgrund des bisherigen Verhaltens des Schädigers davon ausgehen durfte, er werde ohne Inanspruchnahme des Gerichts ohnehin nicht zu seinem Recht kommen, oder wenn die Veröffentlichung - wie hier nicht der Fall - eine so gravierende Ehrverletzung darstellt, dass bei vernünftiger Betrachtung das Bemühen um eine außergerichtliche Klärung keinen dauerhaften Erfolg verspricht oder unzumutbar erscheint (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 01.08.1994 - 15 W 49/94).
  • LG Hamburg, 25.01.2007 - 324 O 741/06
    Der Antragsgegner geht zwar zu Recht davon aus, dass dies grundsätzlich erst dann der Fall ist, wenn der Beklagte oder Antragsgegner auf eine Abmahnung nicht oder negativ reagiert hat (OLG München, Beschl. v. 2.5. 2000, NJW-RR 2001, S. 42; OLG Celle, Urt, v. 17.7, 1996, AfP 1997, S. 819 f., 820; OLG Frankfurta.M., Beschl. v. 23, 8.1990, AfP 1991, S. 627; OLG Köln, Beschl. v, 1.8.1994, AfP 1995, S. 506; Beschl. v. 19.7.1989, AfP 1990, S. 51; Soehring, "Presserecht", 3. Auflage, Rn.30.15; Wenzel, "Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung", 5. Auflage, Kapitel 10, Rn. 94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.1994 - 15 W 49/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4879
OLG Hamm, 11.04.1994 - 15 W 49/94 (https://dejure.org/1994,4879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.1994 - 15 W 49/94 (https://dejure.org/1994,4879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 1994 - 15 W 49/94 (https://dejure.org/1994,4879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör; Anhörung des Vaters des unehelichen Kindes; Wahrnehmung elterlicher Verantwortung; Prognosen; Fernliegende Entwicklungen; Einkommensverhältnisse des Vaters

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1227
  • MDR 1994, 692
  • FamRZ 1994, 1198
  • FamRZ 1995, 505 (Ls.)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht